ADR- Gefahrgut
- Die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist in dem "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" festgelegt. Die ADR-Ausbildung wird von den zuständigen Industrie- und Handelskammern überwacht und ist bundeseinheitlich geregelt.
- Die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten werden durch eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen vermittelt.
- Neben dem Basiskurs für Stück- und Schüttgut bieten wir den Aufbaukurs Tank , Kl.1*), Kl.7*), sowie die alle fünf Jahre notwendige Auffrischung an.
- Am Ende des Lehrgangs wird eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt und dies bei Erfolg durch die Ausstellung eines GGVSEB/ADR-Fahrerausweises bescheinigt.
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*) keine geförderte Maßnahme